Lexikon

Altersverwirrheit

Altersverwirrtheit oder Demenz ist der Oberbegriff für Erkrankungsbilder, die mit einem Verlust der geistigen Funktionen wie Denken, Erinnern, Orientierung und Verknüpfen von Denkinhalten einhergehen und die dazu führen, dass alltägliche Aktivitäten nicht mehr eigenständig durchgeführt werden können. Dazu zählen die Alzheimer-Demenz, die Vaskuläre Demenz, Morbus Pick, Frontotemporale Demenz und weitere Demenzformen.

Der Begriff Demenz ist international im ICD 10 (Internationale Klassifikation der Krankheiten, 10. Revision) einheitlich definiert. Weitere Informationen finden Sie bei Fachärzten oder im Internet.

Aufenthaltsbestimmungsrecht

Der Lebensmittelpunkt eines Betreuten kann hierdurch in der vertrauten Umgebung geschützt werden, oder der Betreuer kann eine geeignete Umgebung suchen. Krankheit, Umzug oder Heimunterbringung sind Anlässe dies für eine begrenzte Zeit oder auf Dauer ändern zu müssen.

Betreuungsgericht

Städte und Kommunen führen bei den Amtsgerichten ein Betreuungsgericht, früher Vormundschaftsgericht. Der/die Richter/in entscheidet über die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung. Außerdem genehmigen sie einschneidende Maßnahmen in den Bereichen Aufenthalt, Gesundheits- und Personensorge (z.B. Sterilisation, Unterbringung gegen den Willen, Fixierung (z.B. Bettgurte)). Ebenso entscheidet der Richter welche Aufgabenkreise für einen Betreuten eingerichtet werden und wer zum gesetzlichen Betreuer bestellt wird.

Die Rechtspfleger verpflichten, beraten und überwachen den Betreuer und führen in seine Aufgaben ein. Sie haben Genehmigungsbefugnis bei Vermögens- und Mietangelegenheiten und setzen die Vergütung für den Betreuer fest oder erstatten ehrenamtlichen Betreuern die Aufwandsentschädigung.

Betreuungsgesetz

Das Betreuungsgesetz besteht seit dem Jahre 1992 und ist Bestandteil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Es löst das fast 100 Jahre alte Vormundschaftsrecht ab. Vormundschaften wirkten oft diskriminierend, es wurde in alle Lebensbereiche eingegriffen und die Menschen sozusagen entmündigt. Das Betreuungsrecht will dem betreuten Menschen ein selbstbestimmtes Leben unter Achtung seiner Grundrechte ermöglichen. Die rechtlichen Grundlagen für eine gesetzliche Betreuung sind in den § 1896 f BGB festgelegt. Wille und Wohl eines Menschen stehen an erster Stelle.

Geschäftsfähigkeit

Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, mit freiem Willen rechtlich bindende Willenserklärungen abzugeben, zum Beispiel Verträge zu schließen. Die Geschäftsfähigkeit ist ein Sonderfall der Handlungsfähigkeit. Das BGB unterscheidet 3 Stufen der Geschäftsfähigkeit: Volle Geschäftsfähigkeit, beschränkte Geschäftsfähigkeit und Geschäftsunfähigkeit (Zitat: wiki.btprax.de)

Gesundheitssorge

Hierzu gehören die Einleitung und Zustimmung zu therapeutischen und medizinischen Maßnahmen, die Veranlassung von Vorsorgeuntersuchungen, die Zustimmung zu Operationen und die Sicherung der Einnahme von Medikamenten.

Geistige Behinderung

Hierunter versteht man alle angeborenen oder erworbenen Beeinträchtigungen der geistigen Fähigkeiten.

Körperliche Behinderung

Dauernde oder teilweise Bewegungseinschränkung oder Bewegungsunfähigkeit. Für eine rechtliche Betreuung ist eine dauernde Bewegungsunfähigkeit relevant. Körperbehinderte können nur auf eigenen Antrag eine rechtliche Betreuung erhalten.

Psychische Erkrankungen

Darunter werden alle körperlich nicht begründbaren seelischen Erkrankungen und seelische Störungen verstanden. Auch Abhängigkeitserkrankungen (Sucht) können je nach Schweregrad als Psychische Erkrankung angesehen werden. Neurosen, Persönlichkeitsstörungen, Psychosen, Schizophrenie gehören ebenfalls zur Krankheitsgruppe.

Seelische Behinderung

Unter seelischer Behinderung  versteht man bleibende Beeinträchtigungen, deren Entstehung sich infolge einer psychischen  Erkrankung entwickelt. Hierzu gehören auch die geistigen Einschränkungen durch Altersabbau.

Vermögenssorge

Hierzu gehören Feststellung, Durchsetzung und Beantragung von Einkünften oder sozialen Leistungen, Beantragung von Ermäßigungen und Vergünstigungen, Prüfung von Einnahmen und Ausgaben, Verwaltung von Bankkonten und des Vermögens.

Wohnungsangelegenheiten

Hierzu gehören alle Angelegenheiten im Hinblick auf das Mietverhältnis oder die Wohnungsfinanzierung oder die Haus- und Grundstücksverwaltung.

 

Die Texte sind zum Teil in Anlehnung an die Informationen aus der Broschüre "Die rechtliche Betreuung, Mit Erläuterungen zur Vorsorgevollmacht" des Landes Rheinland-Pfalz.