Vorsorge

Ein Unfall, eine Krankheit, fortgeschrittenes Alter, Demenzerkrankung. Sie können von heute auf morgen nicht mehr alleine handeln, Entscheidungen treffen oder Verträge abschließen.

Eine Vorsorgevollmacht hilft Angehörigen, Ärzten und dem Betroffenen selbst. Mit einer Vollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens stellvertretend für Sie zu handeln, zu entscheiden oder Verträge abzuschließen.

Die Vollmacht regelt dies für den Fall, dass Sie aus gesundheitlichen oder altersbedingten Gründen dazu nicht mehr in der Lage sind.

Was kann ich in der Vollmacht regeln?

  • Finanzielle und behördliche Angelegenheiten
  • Aufenthalt
  • Gesundheitsfürsorge
  • Postvollmacht

Sie können und sollten die Vollmacht gegebenenfalls mit einer Betreuungsverfügung kombinieren, auch eine Patientenverfügung lässt sich einbauen.

In einer Betreuungsverfügung beauftragen Sie im Bedarfsfall das Betreuungsgericht eine von Ihnen vorgeschlagenen Person als Betreuerin oder Betreuer zu bestellen, wenn Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können. Das Gericht prüft die Eignung der vorgeschlagenen Person, liegt diese vor, wird Ihrem Wunsch entsprochen.

In einer Patientenverfügung regeln Sie, welche Maßnahmen Sie im Hinblick auf eine ärztliche Versorgung wünschen und welche Maßnahmen nicht durchgeführt werden sollen. In der Patientenverfügung erteilen Sie im voraus (auf die Zukunft hin) Ihre Zustimmung oder Ablehnung zu bestimmten ärztlichen Maßnahmen. Im Falle der Einwilligungsunfähigkeit üben Sie auf diese Weise Ihr Selbstbestimmungsrecht vorsorglich aus.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie hierzu Beratung und Informationen suchen, Sie erhalten von uns auch entsprechende Formulare.