Rechtlich vorsorgen: Patientenverfügung

4. Februar 2025

Die Patientenverfügung ist ein wichtiges Instrument der Selbstbestimmung. Sie greift bei schweren Erkrankungen oder Unfällen, wenn sich der Betroffene nicht mehr selbst äußern kann. In diesem Fall kann man mit einer Patientenverfügung seinem Vertreter und den Ärzten Anweisungen geben, welche Behandlungen durchzuführen und welche zu unterlassen sind.

Sie erhalten einen Überblick, was Sie über eine Patientenverfügung vorsorglich regeln können und was zu beachten ist, damit die Verfügung für die Ärzte verbindlich ist.

REFERENTIN
Frau Dr. med. G. Greif-Higer, Ärztin und Vorsitzende des Klinischen Ethikkomitees des Landeskrankenhauses

TERMIN
Dienstag, 04.02.2025 | 18:00-20:00 Uhr

ORT
Begegnungs- und Bildungszentrum (BeBiz) der Lebenshilfe Mainz-Bingen
Drechslerweg 27
55128 Mainz-Bretzenheim (Erdgeschoss)

ANMELDUNGEN
Bitte bis spätestens 27.01.2025 an info@paritaetischer-btv.de oder Tel. 06131-9502504